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Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von Arbeitsschutzgesetzen und Vorschriften, daher ist für alle Betriebe, egal in welcher Größe, die Implementierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein wichtiges Thema.
Unseren Kunden bieten wir als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa, Fasi) eine fachkompetente Betreuung in allen Bereichen des Arbeitsschutzes.
Sie möchten sich gerne persönlich von unserer Kompetenz überzeugen? Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen jederzeit per E-Mail zur Verfügung.
Im Bereich der Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie gern als Fachkraft für Arbeitssicherheit in folgenden Punkten nach DGUV Vorschrift 2:
ERGREIFEN SIE DIE RICHTIGEN MASSNAHMEN ZUM ARBEITSSCHUTZ ?? > SICHERHEIT GEHT VOR <
Mit unserer Jahrzentelangen Berufserfahrung stehen wir Ihnen Rechtssicher zur Seite. Wir unterstützen sie nachhaltig, lassen sie es erst gar nicht zu Arbeitsunfällen mit daraus resultierenden Ausfalltagen kommen. Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko, denn die Unternehmensleitung haften persönlich unter anderem bei Verletzung ihrer Obliegenheiten, Nichtbeachtung von sicherheitstechnischen Vorgaben, und mehr … !
Urteil LG München I, 5HKO 1387/10 vom 10.12.13 – Als Organ einer Gesellschaft haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen, selbst wenn Sie
Dann kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin. Gern dürfen Sie sich auch vorab von unserem Unternehmens Check überzeugen. Diesen finden Sie hier: UNTERNEHMENSCHECK
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