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Ob kleine oder große Unternehmen: Jeder Betrieb, der mit brennbaren Stoffen umgeht, die ein gefährliches, explosionsfähiges Gemisch bilden können, muss ein Explosionsschutzdokument erstellen. Wir übernehmen das für Sie und ermitteln, für welche Bereiche welche Explosionsschutzmaßnahmen gelten.
Forderungen des Gesetzgebers
Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass gefährliche, explosionsfähige Atmosphären nicht sicher verhindert werden können, dann fordert der Gesetzgeber in §6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), dass ein Explosionsschutzdokument erstellt wird.
Gern helfen Ihnen, die Unterlagen für den Explosionsschutz zu erstellen.
Sie haben Fragen zum Thema Explosionsschutz? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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