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Elektrische Betriebsmittel und Anlagen wie Handbohrmaschinen und Handkreissägen, Computer, Mehrfachsteckdosen und Leuchten am Arbeitsplatz, Pflegebetten, deren Antriebsmotoren, Verkabelung und Handbedienteile gehören zu unserem Arbeitsalltag. Wichtig ist, dass diese Geräte gut vor Feuchtigkeit geschützt sind, damit es nicht zu Kurzschlüssen und Bränden kommt.
Gerade weil elektrische Anlagen und Betriebsmittel ständig gebraucht werden, geht von ihnen im Fall von Beschädigungen und bei unsachgemäßem Umgang eine hohe elektrische Gefahr aus. Durch vorbeugende Prüfungen können Sie dieser entgegnen. Nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 und 4 müssen elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen geprüft werden.
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Wir helfen Ihnen, dieses komplizierte Regelwerk vorschriftsmäßig umzusetzen, und sorgen für sichere Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen. Aus Erfahrung wissen wir, dass sich die meisten Elektro-Unfälle durch Sorgfalt und verantwortungsbewusstes Handeln verhindern lassen.
Unsere Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und 4 beinhalten
Diese elektrischen Betriebsmittel prüfen wir
Elektrische Betriebsmittel unterliegen den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk (TRBS) sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, im Besonderen der DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. DIN-Normen beschreiben darüber hinaus die Prüfvorgaben für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen. Elektrisch betriebene Pflegebetten unterliegen gleich mehreren gesetzlichen Prüfvorgaben: der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der DGUV Vorschrift 3 und 4 sowie der DIN VDE 0751-1.
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass diese Sicherheitsbestimmungen und Prüfvorschriften eingehalten werden. Grundsätzlich hat er auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung des staatlichen und des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes über Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu entscheiden.
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