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Für mehr Sicherheit auf der Baustelle: Jedes Unternehmen ist für die Sicherheit im eigenen Betrieb verantwortlich. Die Baustellenverordnung sieht vor, dass darüber hinaus die Tätigkeiten der einzelnen Firmen aufeinander abgestimmt werden müssen. Dafür sorgt ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo).
Sie haben keine Kapazität, diese Aufgabe zu übernehmen? Wir stellen Ihnen gern einen unserer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren zur Seite.
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Seit 1998 gilt die Baustellenverordnung. Sie nimmt den Bauherren in die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Denn kaum eine Branche ist für Unfälle so anfällig wie die Baubranche.
Die Arbeiten auf Baustellen sind klar zu planen und zu koordinieren, damit Unfall- und Gesundheitsrisiken bereits im Vorfeld erkannt und beseitigt werden.Wir übernehmen den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei Ihrem Bauvorhaben. Schon in der Planungsphase beraten wir Sie umfassend. Denn unsere erfahrenen Experten kennen die Probleme und möglichen Wechselwirkungen – und helfen sie vermeiden.
Im Bereich Gesundheitsvorsorge und Sicherheit am Arbeitsplatz sind wir Spezialisten, denn wir verfügen über alle notwendigen Qualifikationen, fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung. Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung unserer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sind für uns selbstverständlich. Genauso achten wir darauf, dass unsere Planungswerkzeuge immer dem neuesten Stand der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen entsprechen. So stellen wir sicher, dass der Bauherr auf der rechtlich sicheren Seite ist.
Durch die Baustellenverordnung ist der Bauherr verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf seiner Baustelle zu sorgen und die Aktivitäten aller Unternehmen zu koordinieren. Gegenseitige Gefährdungen sollen minimiert werden, indem Arbeitsabläufe der verschiedenen Gewerke zeitlich und räumlich entsprechend organisiert werden. Ist ein Bauherr nicht in der Lage, die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) zu übernehmen, kann er Experten damit beauftragen.
Die inhaltlichen Vorgaben zur Erfüllung der Baustellenverordnung sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) als technisches Regelwerk fixiert. Sie betreffen die Qualifikation des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, seine Aufgaben sowie die auch die Inhalte der schriftlichen Unterlagen. Eine genaue Aufgabenbeschreibung enthält insbesondere die RAB 30.
Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Pflichten unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) in allen Aspekten – von der Bekanntmachung der Sicherheitsmaßnahmen, über deren Kontrolle bis zur Organisation der Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten. Denn oft hilft schon die bloße Kommunikation, Unfälle zu vermeiden.
Das verbessert nicht nur Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie erreichen zusätzlich mehr Kostentransparenz, eine Optimierung des Bauablaufs sowie eine Verringerung von Betriebsstörungen und Arbeitszeitsausfällen.
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