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Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieure sorgen sich um die Belange des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen, die Einhaltung gesetzlicher Normen und die Umsetzung der Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft.
Gabelstaplerschulung, Ladungssicherherung, Hubarbeitsbühne, Hallen- und Portalkrane, Erdbaumaschinen, Führungskräfteschulung, Gefährdungsbeurteilung, Verantwortung im Arbeitsschutz, u.v.m.
Für die Unternehmer sind Brände ein Supergau und Grund genug, um sich nachhaltig mit der Brandvermeidung auseinanderzusetzen. Wir beraten Sie umfassend zur Organisation Ihres betrieblichen Brandschutzes (Brandschutzmaßnahmen, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne).
Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und 4. Elektrische Betriebsmittel und Anlagen wie Handbohrmaschinen und Handkreissägen, Computer, Mehrfachsteckdosen und Leuchten am Arbeitsplatz, Pflegebetten, deren Antriebsmotoren, Verkabelung und Handbedienteile gehören zu unserem Arbeitsalltag.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Baustellen (SiGeKo) - Für Ihre Mitarbeiter besteht auf Baustellen ein erhöhtes Gefährdungsrisiko. Wir koordinieren den Arbeitsschutz auf Ihrer Baustelle nach den Richtlinien der Baustellenverordnung.
Das Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen an allen Arbeitsplätzen zu analysieren und Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu ergreifen. Wir anayliseren für Ihre Arbeitsplätze systematisch und legen mit Ihnen geeignete Maßnahmen fest.
Optimierung der Arbeitsschutzorganisation durch unser Arbeitsschutz portal Online. Der digitale Wandel macht auch vor dem Arbeitsplatz keinen Halt: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Arbeitsschutz auch im digitalen Zeitalter optimal umsetzen können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen. Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen.
Seit 2005 wird das Förderprogramm neben den Mitteln aus dem Bundeshaushalt auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Die Beratungsförderung kann z.B. für Themen des betrieblichen Datenschutzes genutzt werden. Welche Beratungsarten und -themen noch gefördert werden finden Sie hier (Merkblatt Beratungsarten und Beratungsthemen (PDF, 208KB, Datei ist nicht barrierefrei))
Prüfen Sie hier, ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist.
Download Flyer "Beratungsförderung" hier.
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